Rechtliches

Ich betone, dass meine Energiearbeit weder den:die Arzt:Ärztin noch den:die Heilpraktiker:in oder Therapeut:in ersetzt. Sie ersetzt auch keine Therapien, medizinischen Maßnahmen oder Medikamente. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Verdachtsfällen ist es wichtig, sich von medizinischem Fachpersonal untersuchen und behandeln zu lassen. Falls du bereits in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung bist, solltest du diese nicht eigenmächtig abbrechen oder Medikamente ohne ärztliche Rücksprache absetzen. Du trägst die Verantwortung für dich selbst.

Meine energetische Arbeit unterscheidet sich grundlegend von den Tätigkeiten von Ärzt:innen, Therapeut:innen oder Heilpraktiker:innen. Ich behandle keine Krankheiten, stelle keine Diagnosen und gebe keine Heilversprechen.

Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784 / 03) entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktiker-Erlaubnis.